Finanzierungen über die N-Bank
Mit dem Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen soll ein Anreiz für die Sanierung bzw. Modernisierung von selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum gegeben und somit durch Senkung der CO2-Emission bei bestehenden Wohngebäuden ein Beitrag zum Klima und Umweltschutz in Niedersachsen gegeben werden.
Wer kann Anträge stellen?
Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen/Wohnungsgenossenschaften, Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Wohngebäude einschließlich Wohn Alten- und Pflegeheime, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde. Ausgenommen von der Förderung sind Wochenend- und Ferienhäuser.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Wärmedämmung der Wände
- Wärmedämmung der Dachflächen
- Wärmedämmung der Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage einschließlich
- Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
- Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen
- Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten
Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z.B. Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit). Sämtliche Maßnahmen sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen und haben die Anforderungen des Formulars „Bestätigung zum Antrag“ sowie des Merkblattes „Technische Mindestanforderungen und ergänzende Informationen für Maßnahmen zur Sanierung von Einzelmaßnahmen“ der
NBank, die im Internet unter http://www.nbank.de abgerufen werden können, zu erfüllen.
Ein Sachverständiger hat die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude sowie die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen dieses Merkblattes bei Antragstellung und nach Abschluss der Maßnahmen zu bestätigen. Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung“ oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 EnEV2009 ausstellungsbrechtigte Person.
Wie wird gefördert?
Die NBank verbilligt das ohnehin schon günstige Darlehen der KfW-Bankengruppe „Energieeffizient Sanieren - Kredit“ (KfW-Programm Nr. 152). Auf die Konditionen des KfW-Programms wird ein Zinszuschuss für
die ersten 10 Jahre der Darlehenslaufzeit gewährt.
Darlehenshöhe
Der Darlehensmindestbetrag beträgt 10.000 Euro. Maximal können Darlehen in Höhe von 50.000 Euro je Wohneinheit bzw. 10.000.000 Euro je Kreditnehmer gewährt werden. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kostenfinanziert.
Darlehenslaufzeiten
Die Darlehen werden mit einer Laufzeit von 10 oder 20 Jahren gewährt. Die Auszahlung erfolgt zu 100 %. Es ist mindestens 1 Tilgungsfreijahr zu vereinbaren. Bei einer Kreditlaufzeit von 10 Jahren sind maximal Produktinformation (Stand 10.05.2012), Seite 2 Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank Günther-Wagner-Allee 12-16 30177 Hannover
Telefon 0511. 30031-313 Telefax 0511. 30031-11313 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.nbank.de
2 Tilgungsfreijahre, bei einer Kreditlaufzeit von 20
Jahren maximal 3 Tilgungsfreijahre möglich.
Die Kreditlaufzeit beträgt mindestens 4 Jahre
Quelle: www.nbank.de